Dienstleistungen
Verkehrswertermittlung für:
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bebaute und unbebaute Grundstücke
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Ein-und Mehrfamilienwohnhäuser
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Mietshäuser
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Eigentumswohnungen
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gemischtgenutzte Immobilien
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Gewerbeimmobilien
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Wertermittlung von Rechten und Belastungen (Wohnungs-und Nießbrauchrecht, Grunddienstbarkeiten und Baulasten, Erbbaurecht)
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Überprüfung von Femdgutachten
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zusätzlich Energieausweis nach GEG
Wertermittlungsanlässe:
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Kauf und Verkauf eines bebauten/unbebauten Grundstücks
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Erbauseinandersetzung
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Ehescheidung (bswp. Zugewinnausgleich)
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Zwangsversteigerung
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Vormundschaftsangelegenheiten
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Steuerliche Zwecke (z.B. Erbschafts-/Schenkungssteuer, Trennung privat/gewerblich...)
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Enteignung (Umlegungs-/Sanierungsgebiet)
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Rechte und Belastungen
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Finanzierung (Beleihungswertermittlung)
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Gebäudeversicherungen
Wieviel kostet eine Wertermittlung Ihrer Immobilie ?
Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar und sind nicht mehr, wie früher, an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gebunden.
Als Richtschnur für die Berechnung verwende ich die Honorarrichtlinie des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).
Kontaktieren Sie mich - wir finden sicher einen "gemeinsamen Nenner" !
Nehmen Sie Kontakt auf unter
E-Mail: info@IBR-Rusert.de / Tel.: 02661 983637